Das Programm ist eine gemeinsame Entwicklung der Kazmierczak® Technology Group:
Kazmierczak Software GmbH, Sandbühlstr. 12, D-70794 Filderstadt, Germany
BackToCAD Technologies, LLC, 400 Galleria Pkwy, Suite 1500, Atlanta, GA 30339, USA
§ 1 Verantwortungs- und Haftungsausschluß
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Kazmierczak Software GmbH Software und BackToCAD Technologies LLC für DWG, DXF-Konvertierungen nur für den persönlichen Gebrauch zur Verfügung stellt und nicht für urheberrechtlich geschützte Materialien, deren Eigentümer Sie nicht sind. Kazmierczak Software GmbH und BackToCAD Technologies LLC schließt jegliche Verantwortung und Haftung für mögliche urheberrechtlichten Verletzungen aus.
§ 2 Hauptleistungspflichten
1. Dem Kunden steht das nicht ausschließliche Recht zu, die Produkte, auf den dafür bestimmten Geräten, in unveränderter Form im Umfang der vereinbarten Nutzungsart zu nutzen. Der Kunde darf von jedem Produkt eine Kopie herstellen, soweit dies zur Datensicherung erforderlich ist. Er hat dabei den Verbleib der Kopien aufzuzeichnen und alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und Urhebervermerke unverändert mit zu vervielfältigen. Dem Kunden steht nicht das Recht zu auch Kopien der Dokumentationen zu fertigen.
2. Endlizenznehmer stimmen damit überein die Anwendungssoftware nicht zu verändern, zu rekonstruieren oder zu disassembilieren. Endlizenznehmer werden die lizenzierte Software nicht kopieren, außer: (I) es wird benötigt um die Anwendungssoftware vom Medium in den Speicher eines Computers zu lesen für den ausschließlichen Zweck sie an einer einzelnen Maschine auszuführen (ob es nun ein unabhängiger Computer oder ein einzelner Arbeitsplatz eines Systems mit mehren Terminalen ist), oder (II) um eine Kopie für das Archiv zu erstellen. Endlizenznehmer stimmen damit überein, dass jegliche solcher Kopien der Anwendungssoftware dieselben urheberrechtlichen Anmerkungen beinhalten, welche bei und in der Anwendungssoftware erscheinen.
3. Endlizenznehmer dürfen die Anwendungssoftware nicht auf eine andere Weise installieren, Zugriff darauf nehmen oder anderweitig kopieren oder benutzen, als in dieser Vereinbarung ausdrücklich bewilligt wurde. Endlizenznehmer dürfen weder die gesamte Anwendungssoftware, einen Teil davon, noch die in dieser Vereinbarung gewährten Rechte an eine andere Person, die die vorher aufgeführte Einwilligung des Lizenznehmers nicht hat, vermieten, verleihen, verpachten, verkaufen, sublizenzieren oder auf eine andere Art übertragen. Endlizenznehmer dürfen die Anwendungssoftware nicht über das Internet installieren, darauf zugreifen, oder die Installation oder den Zugriff über das Internet zulassen mit dem Zweck, dass die Anwendersoftware Dritten zur Verfügung gestellt wird, was auch den Gebrauch von Web Hosting oder ähnliche Dienste ohne Beschränkung umfasst. Endlizenznehmer dürfen die Anwendersoftware weder modifizieren, übersetzen, adaptieren, einrichten oder abgekupferte Werke, die auf der Anwendersoftware basieren, herstellen, gleich aus welchem Grund. Endlizenznehmer dürfen keine Vorrichtungen, Geräte, Software oder andere Hilfsmittel verwenden, die dazu benutzt werden um jegliche Art von Kopierschutz zu überlisten oder zu entfernen, die vom Lizenznehmer oder vom Lizenzgeber der Anwendungssoftware in Gebrauch ist. Ebenso dürfen sie die Anwendungssoftware nicht mit Authorisierungscodes, Seriennummern oder anderem Kopierschutz verwenden, die bzw. der nicht vom Lizenznehmer oder dessen Lizenzgeber zur Verfügung gestellt wurde. Endlizenznehmer dürfen die Anwendungssoftware nicht außerhalb des Landes benutzen, indem sie es gekauft haben, oder es aus diesem Land exportieren, gleich aus welchem Grund. Endlizenznehmer erkennen an, dass die Anwendungssoftware aus vertraulichen Daten des Lizenznehmers und dessen Zulieferers besteht und Endlizenznehmer stimmen damit überein, dass sie unter keinen Umständen die Anwendungssoftware einer dritten Partei offenbaren. Rechtsanspruch und Besitz des geistigen Eigentumsrechts, die mit der Anwendungssoftware und jeglichen Kopien verbunden ist, verbleibt beim Lizenznehmer und dessen Zulieferer.
4. Das Programm CADInLa Nativity benutzt für die Zwecke der Übersetzung den externen Google® Translator Dienst.
Die Texte werden an einen externen Computer der Firma Google versendet und empfangen. Der Ort des Computers ist unbestimmt und unterliegt ständiger Änderung. Die Qualität der Übersetzung entspricht dem jeweiligen Stand der Technik des Translators. Der Google-Translator-Dienst ist ein kostenpflichtiger Google-Dienst, der durch den Softwarehersteller bei Google begliechen wird und dem Gesamtlimit (alle Softwareanwender gesamt) von 2 Millionen Zeichen pro Tag unterliegt.
Entwicklern stellt Google eine Programmierschnittstelle (API) zur Verfügung, die es ermöglicht, die Sprachübersetzung in eigene Software zu übernehmen. Aufgrund von Missbrauchs der Schnittstelle stellte Google die freie Nutzung der Anbindung ein. Eine neue Version der API ist kostenpflichtig nutzbar.
Die kostenpflichtige Nutzung basiert auf einem einmaligen Schlüssel, der von Google nach erfolgreicher Anmeldung zugewiesen wird. Es gibt auch eine maximale Textmenge (von Google zugewiesener Kontingent der Zeichen) der täglich von allen Anwender in Anspruch genommen werden kann. Diese Textmenge liegt z.Zt. (Januar 2012) bei 2 Millionen Zeichen pro Tag. Wird diese Tagesmenge für einen bestimmten Schlüssel überschritten, dann verweigert Google® Translator die Übersetzungen.
Wegen dem möglichen Missbrauch des Schlüssels, wird der Google® Translator Schlüssel in regelmäßigen Abständen verändert. Eine Aktualisierung des Schlüssels mit Hilfe einer zugesandter Datei ist notwendig.
Um dieses Verfahren und die Begrenzung des täglichen Kontingents zu umgehen, kann jeder Anwender auch einen eigenen Google® Translator Schlüssel bei Google® auf eigene Kosten beantragen und in der Konfiguration eingeben.
Wegen dem möglichen Missbrauch unseres Schlüssels, wird der standardmäßigen Google® Translator Schlüssel in regelmäßigen Abständen verändert. Eine Aktualisierung des Schlüssels mit Hilfe einer zugesandter Datei ist notwendig.
In dem Falle einer Aktualisierung wird eine Textdatei mit dem Namen "KazKey.txt" zugesandt. Durch das Auswählen der Datei mit entsprechender Schaltfläche in der Konfigurationsmaske, wird der Schlüssel aktualisiert. Ohne die Aktualisierung werden die Übersetzungen nach einer vorgegebenen Zeit nicht mehr möglich.
5. Auf keinen Fall kann der Lizenznehmer oder dessen Zulieferer in irgendeiner Weise verantwortlich gemacht werden für indirekte, besondere oder folgende Schäden jeglicher Art, was ohne Beschränkung den Verlust von Geschäftsgewinn oder Schuld bzw. Schädigung Dritter beinhaltet, ob es voraussehbar war oder nicht, und abgesehen davon, ob der Lizenznehmer oder dessen Zulieferer über die Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet wurde oder nicht.
6. Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen, muss jedoch die Software bei einem Hardwarewechsel von der bisher verwendeten Hardware löschen.
7. Dem Kunden steht ein Vervielfältigungsrecht zu, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms notwendig ist. Als solche notwendige Vervielfältigungen kommen insbesondere in Betracht.
8. Die Installation des Programms vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden in den Arbeitsspeicher.
9. Das Programm darf (wenn keine USB-Stick-Sicherung erworben wurde) nur auf einem Computer installiert und benutzt werden. Eine Installation auf mehreren Computern, die von verschiedenen Personen gleichzeitig benutzt werden, ist unzulässig. War das Programm beim dem Erwerber bereits mit Hilfe von dem Freigabe-Code aktiviert, muss bei bei einer Installation des Programms auf einem anderen Computer die bisherige Programminstallation mit Hilfe der Programmmaske „Freigabe“ deaktiviert werden und der Deaktivierungscode an Kazmierczak Software GmbH mitgeteilt werden. Ohne Deaktivierung des Programms kann keine erneute Freischaltung des Programms erfolgen. Der Deaktivierungsvorgang wird auf der Internetseite www.dxf.de beschrieben.
10. Das Programm darf im Falle des Erwerbs vom optionalen USB-Stick-Hardlock auf mehreren Computern installiert und durch das Umstecken des USB-Hardlocks benutzt werden.
11. Eine Installation auf einem Terminal - Server, der von verschiedenen Personen gleichzeitig benutzt werden kann, ist ohne speziellen Vertrag (Terminal-Version) und Aufpreis unzulässig.
12. Eine Installation auf einem Server, der von verschiedenen Personen gleichzeitig benutzt werden kann, ist ohne speziellen Vertrag (Netzwerk-Version) und Aufpreis unzulässig.
13. Der Kunde, ist berechtigt, die Software einschließlich Handbuch und sonstigen Begleitmaterials an Dritte zu übereignen, soweit sich der Erwerber mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden erklärt. Bei der Weitergabe muss der Kunde dem Erwerber sämtliche Programmkopien einschließlich ggf. vorhandener Sicherungskopien übergeben oder die einbehaltenen Kopien vernichten. War das Programm beim dem Erwerber bereits mit Hilfe von dem Freigabe-Code aktiviert, muss bei der Weitergabe das Programm mit Hilfe der Programmmaske „Freigabe“ deaktiviert werden und der Deaktivierungscode an Kazmierczak Software GmbH mitgeteilt werden. Ohne Deaktivierung des Programms kann keine erneute Freischaltung des Programms erfolgen. Der Deaktivierungsvorgang wird auf der Internetseite www.dxf.de beschrieben. Durch Übereignung an Dritte erlöscht für die jeweilige Lizenz der Anspruch für Updates bzw. verbilligte Upgrades sowie der Anspruch für Support.
14. Es ist nicht erlaubt, das Programm in einem Unternehmen einzusetzen, um an Dritte Dienste im Bereich der Konvertierung anzubieten (Internet-Dienste, Mailboxen, Konvertierung-Deinstleistungen an Dritte).
15. Die Rücksetzung des Programmcodes in andere Codeformen sowie sonstigen Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse Engineering) einschließlich einer Programmänderung für den eigenen Gebrauch ist nicht zuläßig.
16. Eine Vermietung der Produkte, deren Vervielfältigungen und der Dokumentationen durch den Kunden an einen Dritten ist nicht zulässig.
17. Der Kunde erhält erst mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises das Recht zur Nutzung der Produkte.
§ 3 Gewährleistung
1. Sollte die gelieferte Software Mängel aufweisen, so werden diese vom Lieferanten innerhalb von 6 Monaten ab Ablieferung - nach entsprechender Mitteilung durch den Anwender - behoben. Bei mangelhafter Software ist die Kazmierczak Software GmbH und BackToCAD Technologies LLC nach ihrer Wahl berechtigt, Ersatz zu liefern oder den Geldbetrag zurueckzuzahlen.
2. Dem Kunden steht nach seiner Wahl das Verlangen nach einer Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder der Rücktritt vom Vertrag zu, soweit der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden kann, das Gesetz eine Fristsetzung als entbehrlich erachtet oder die Nachbesserung/ Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen ist. Ein Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst gegeben, wenn dem Verkäufer hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, was in der Regel erst nach zwei Fehlversuchen gegeben ist. Außerdem ist ein Fehlschlagen gegeben, wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung vom Verkäufer verweigert oder unzumutbar verzögert wird. Ferner wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
3. Den Kunden trifft, sofern es sich nicht um einen Verbraucher handelt, eine Untersuchungs- und Rügeobliegenheit. Ein solcher Kunde ist daher verpflichtet, die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Sollte eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert werden, handelt es sich auch hierbei um einen offensichtlichen Mangel. Solche offensichtlichen Mängel sind innerhalb von vier Wochen nach Lieferung beim Verkäufer schriftlich zu rügen. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen innerhalb von vier Wochen nach dem Erkennen durch den Kunden beim Verkäufer gerügt werden. Sollte der Kunde seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nicht nachkommen, gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
4. Der Verkäufer schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen – auch von Erfüllungsgehilfen – aus. Der Ausschluss betrifft nicht Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
5. Die Kazmierczak Software GmbH und BackToCAD Technologies LLC untersagt ausdruecklich den Einsatz des Programmes in Systemen, in denen Fehlfunktionen dieser Software Verletzungen, koerperliche Schaeden oder Todesfolge nach sich ziehen koennen. Die Benutzung des Programms in einer solchen Umgebung geschieht auf eigene Gefahr. Jede Haftung seitens der Kazmierczak Software GmbH fuer Schaeden oder Verluste auf Grund derartiger unerlaubter Benutzung ist ausgeschlossen.
§ 4 Sonstiges
1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, die auch durch die Textform im Sinne des § 126b BGB eingehalten wird. Insbesondere Erklärungen, die mittels Telefax oder E-Mail abgegeben wurden, sollen wirksam sein. Auch dieses Schriftformerfordernis kann nur mittels schriftlicher Erklärung aufgehoben werden.
2. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen in ihrer rechtlichen Wirksamkeit nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll für diesen Fall mit anfänglicher Wirkung eine solche treten, die dem beabsichtigten Sinn und Zweck der Parteien entspricht und ihrem Inhalt nach durchführbar ist.
3. Bei Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Verkäufers Gerichtsstand, wenn der Kunde Kaufmann ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
4. Der Verkäufer ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.
5. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 5 Weitere wichtige Lizenzvermerke
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